Cyber-Lagebild Schweiz, KW 43/2026

28.10.2026

Cyber-Lagebild Schweiz, KW 43/2026

Die Lage in drei Sätzen

Das Meldeaufkommen beim BACS liegt mit 1198 Meldungen leicht über der Vorwoche (1157) und bleibt damit auf dem erhöhten Niveau der letzten Wochen. Massenphänomene wie Phishing, Betrugsversuche und Spam dominieren weiterhin die Statistik, während die Allgemeinen Meldungen sich gegenüber der Vorwoche fast verdoppelt haben. Die öffentlich sichtbare Ransomware-Aktivität in der Schweiz bleibt mit 36 bekannt gewordenen Fällen in den letzten 90 Tagen hoch und betrifft eine breite Branchenstreuung.

Kennzahlen der Woche

Einordnung für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

Strukturell bestätigt sich ein Muster, das sich über die letzten Wochen gehalten hat. Die grosse Masse der Meldungen entfällt auf Betrugsversuche und Phishing, also auf Angriffsformen, die primär auf Menschen und Prozesse zielen und nicht auf technische Schwächen allein. Diese Phänomene sind für jede Organisation relevant, unabhängig von Grösse und Branche, weil sie an der Schnittstelle von Mitarbeitenden, Zahlungsabläufen und Kommunikation ansetzen. Der deutliche Anstieg der Allgemeinen Meldungen verdient Aufmerksamkeit, lässt sich aus der Statistik allein jedoch nicht inhaltlich erklären und sollte als Beobachtungspunkt mitgeführt werden.

Gleich bleibt das Bild bei der Ransomware. Mit 36 öffentlich sichtbaren Fällen in 90 Tagen ist die Bedrohung für Schweizer Organisationen anhaltend real und trifft Industrie, Gesundheitswesen, Detailhandel, professionelle Dienstleistungen und Technologieunternehmen gleichermassen. Betroffen sind sowohl bekannte Namen als auch kleinere Betriebe, was zeigt, dass die Grösse der Organisation kein Schutz ist. Ein einzelner Akteur, in den letzten 90 Tagen mehrfach in Erscheinung getreten, steht für einen erheblichen Teil der sichtbaren Fälle, was auf eine gewisse Systematik im Vorgehen hindeutet. Zu beachten ist, dass diese Zahlen nur den öffentlich gewordenen Teil abbilden und die tatsächliche Betroffenheit höher liegen dürfte.

Für die Aufsicht bedeutet dies zweierlei. Erstens verschiebt sich das Risiko nicht in Richtung exotischer technischer Szenarien, sondern bleibt bei den gut bekannten Einfallstoren Betrug, Phishing und Verschlüsselungsangriffe. Zweitens ist die Frage für den Verwaltungsrat weniger, ob ein Vorfall eintreten kann, sondern ob die Organisation auf den Ernstfall vorbereitet ist und ob die Reaktionsfähigkeit regelmässig überprüft wird. Die Aufsichtspflicht verlangt hier nicht technisches Detailwissen, sondern den Nachweis, dass Risiken erkannt, bewertet und gesteuert werden und dass die Geschäftsleitung dem Gremium belastbar Auskunft geben kann.

Drei Fragen an die Geschäftsleitung

  1. Wie stellen wir sicher, dass unsere Zahlungs- und Freigabeprozesse gegen Betrugs- und Phishingversuche abgesichert sind, und wann wurde die Wirksamkeit dieser Kontrollen zuletzt überprüft?
  2. Verfügen wir über einen geprüften und geübten Notfall- und Wiederanlaufplan für den Fall eines Ransomware-Angriffs, und wann haben wir diesen zuletzt mit einer Übung getestet?
  3. Wie würden wir im Ernstfall innerhalb weniger Stunden entscheiden und kommunizieren, und sind die Zuständigkeiten gegenüber Behörden, Kunden und Öffentlichkeit vorab geklärt?

Datengrundlage sind die öffentliche Meldestatistik des Bundesamts für Cybersicherheit (BACS) und öffentlich bekannt gewordene Ransomware-Fälle laut Leak-Site-Beobachtung (ransomware.live). Die Zahlen bilden nur öffentlich gemeldete oder sichtbare Aktivität ab.